Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Allgemein
Wer Pflegegeld bezieht (Pflegegrad 2–5), muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Seit 01.01.2026 ist dies bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich Pflicht; bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch zusätzlich eine vierteljährliche Beratung möglich. Die Beratung soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege angemessen erfolgt und Pflegende Unterstützung erhalten.
Die Beratung führt eine examinierte Pflegefachkraft unseres Partners Pflegedienst Hansa Cura GmbH & Co. KG, einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst, durch. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse – für Sie kostenlos.
Ja, für Pflegegeldempfänger ist die Beratung vollständig kostenlos. Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Sie zahlen nichts.
Stand 01.01.2026: Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist die Beratung halbjährlich Pflicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann auf Wunsch zusätzlich eine vierteljährliche Beratung erfolgen. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig halbjährlich in Anspruch nehmen.
Videoberatung
Nein. Laut § 37 Abs. 3 SGB XI findet die erste Beratung bei Ihnen zu Hause statt; danach darf jede zweite Beratung per Video erfolgen – also im Wechsel Hausbesuch, Video, Hausbesuch, Video (derzeit bis 31.03.2027). Bei der Buchung fragen wir deshalb, wie Ihre letzte Pflichtberatung stattfand. War sie per Video oder hatten Sie noch keine, vermitteln wir Ihnen einen Hausbesuch durch unseren Partner-Pflegedienst. Einen Nachweis, der gegen diese Regel verstößt, kann die Pflegekasse ablehnen.
Ja! Nach der ersten Beratung vor Ort darf jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen. Wir nutzen einen nach § 365 SGB V zertifizierten Videodienst mit Servern in Deutschland.
Einen Computer, Tablet oder Smartphone mit Kamera und Mikrofon sowie eine Internetverbindung. Sie erhalten vor dem Termin einen Link per E-Mail – ein Klick genügt, um teilzunehmen.
Nein! Bei Videoberatungen genügt die mündliche Einwilligung. Der Beratungsnachweis wird von der Beratungsperson unterschrieben und Ihnen sowie der Pflegekasse per E-Mail zugesendet.
Ablauf & Dauer
Die Beratung dauert in der Regel etwa 20 Minuten. In dieser Zeit besprechen wir Ihre Pflegesituation und geben Empfehlungen.
Sie erhalten Ihre Ausfertigung des offiziellen Beratungsnachweises (Formular des GKV-Spitzenverbands) per E-Mail. Ihr Nachweis wird über unseren Partner Pflegedienst Hansa Cura GmbH & Co. KG bei Ihrer Pflegekasse eingereicht.
Dokumente & Nachweis
Wir verwenden das offizielle Formular des GKV-Spitzenverbands für den Nachweis des Beratungsbesuchs nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Dieses Formular wird von allen Pflegekassen anerkannt.
Nein. Ihr Nachweis wird über unseren Partner Pflegedienst Hansa Cura GmbH & Co. KG bei Ihrer Pflegekasse eingereicht. Sie erhalten eine Ausfertigung per E-Mail.
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