Kurz gesagt: Für Sie ist der Beratungseinsatz kostenlos. Die Pflegekasse bezahlt den Anbieter direkt. Bei Privatversicherten übernimmt die private Pflegepflichtversicherung, bei Beihilfeberechtigten wird anteilig abgerechnet. Zusätzliche Gebühren – etwa Anfahrt – dürfen Ihnen nicht berechnet werden.
Wer zahlt den Beratungseinsatz?
- Gesetzlich Versicherte: Die Pflegekasse trägt die Kosten vollständig. Die Höhe der Vergütung handeln Pflegekassen und Anbieter aus – Sie haben damit nichts zu tun.
- Privat Versicherte: Die private Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten.
- Beihilfeberechtigte: Die Kosten werden anteilig von Pflegeversicherung und Beihilfe getragen.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein – seriöse Anbieter rechnen ausschließlich mit der Kasse ab. Fahrtkosten oder Pauschalen dürfen Ihnen für den Beratungseinsatz nicht zusätzlich berechnet werden. Bei der Videoberatung entstehen ohnehin keine Anfahrtskosten.
Worauf Sie bei der Wahl des Anbieters achten sollten
- Pflegefachkraft: Die Beratung führen qualifizierte Pflegefachkräfte durch.
- Offizielles Formular: Der Nachweis wird auf dem bundeseinheitlichen Formular des GKV-Spitzenverbands ausgestellt.
- Zertifizierter Videodienst: Bei Videoberatung muss ein zertifizierter Dienst genutzt werden – fragen Sie nach.
- Datenschutz: Die Ergebnisse gehen nur mit Ihrer Einwilligung an die Pflegekasse.
- Erinnerung: Gute Anbieter erinnern Sie an den nächsten fälligen Termin.
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Quellen: § 37 Abs. 3 und 4 SGB XI; Informationen der Pflegekassen zur Vergütung des Beratungseinsatzes. Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Muss ich für den Beratungseinsatz etwas bezahlen?
Nein. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Anbieter dürfen Ihnen dafür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.
Was gilt für Privatversicherte?
Die private Pflegepflichtversicherung übernimmt die Kosten. Bei Beihilfeberechtigten wird anteilig mit Versicherung und Beihilfe abgerechnet.
Ist die Videoberatung auch kostenlos?
Ja. Für die Videoberatung gelten dieselben Regeln wie für den Hausbesuch.
Stand: 2026-10-14 – Geprüft von Die Pflegeberater24