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Beratungseinsatz je Pflegegrad: Wie oft ist er Pflicht? (Stand 2026)

Stand: 2026-10-14Die Pflegeberater24

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 einheitlich: einmal pro Halbjahr ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein vierteljährlicher Besuch möglich. Pflegegrad 1 hat keine Pflicht, aber einen Anspruch auf eine halbjährliche Beratung.

Übersicht nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflicht? Wie oft? Davon per Video möglich
1 nein auf Wunsch halbjährlich jede zweite Beratung
2 ja halbjährlich 1 × pro Jahr
3 ja halbjährlich 1 × pro Jahr
4 ja halbjährlich (auf Wunsch vierteljährlich) jede zweite Beratung
5 ja halbjährlich (auf Wunsch vierteljährlich) jede zweite Beratung

Was hat sich 2026 geändert?

Bis Ende 2025 mussten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 den Beratungseinsatz vierteljährlich nachweisen. Seit 2026 reicht der halbjährliche Termin. Wer mehr Unterstützung möchte, kann weiterhin vierteljährlich einen Termin vereinbaren – kostenlos.

Wann beginnt das Halbjahr?

Gemeint ist das Kalenderhalbjahr: Januar bis Juni und Juli bis Dezember. Wichtig ist, dass in jedem Halbjahr ein Beratungsbesuch stattfindet und der Nachweis bei der Pflegekasse ankommt. Viele Kassen erinnern rechtzeitig – verlassen Sie sich aber nicht darauf.

Gilt die Pflicht auch bei Pflegesachleistungen?

Die Pflicht betrifft das Pflegegeld. Wer ausschließlich Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst erhält, muss keinen Beratungseinsatz nachweisen. Bei der Kombinationsleistung fragen Sie am besten Ihre Pflegekasse, was in Ihrem Fall gilt.

Pflegegrad hat sich geändert?

Wurden Sie höhergestuft, gilt der Rhythmus des neuen Pflegegrads ab dem Bescheid. Der Beratungseinsatz ist auch eine gute Gelegenheit, über eine Höherstufung zu sprechen, wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat.

Quellen: § 37 Abs. 3 SGB XI in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung. Stand: Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wie oft muss der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 stattfinden?

Einmal pro Halbjahr, also zweimal im Jahr.

Wie oft bei Pflegegrad 4 und 5?

Seit dem 1. Januar 2026 einmal pro Halbjahr. Zusätzlich können Sie auf Wunsch vierteljährlich einen Beratungsbesuch abrufen.

Brauche ich bei Pflegegrad 1 einen Beratungseinsatz?

Nein, Pflicht ist er nicht. Sie können aber halbjährlich einen kostenlosen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Stand: 2026-10-14 – Geprüft von Die Pflegeberater24

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