Kurz gesagt: Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person darf derzeit jede zweite Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI per Videokonferenz stattfinden – gesetzlich befristet bis zum 31. März 2027. Sie brauchen nur ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera. Unterschreiben müssen Sie nichts: Ihre Einwilligungen werden mündlich eingeholt.
Die Regeln im Überblick
- Auf Ihren Wunsch: Niemand darf Sie zur Videoberatung drängen – Sie entscheiden.
- Abwechselnd: Video und Hausbesuch wechseln sich ab. Wer halbjährlich beraten wird (Pflegegrad 2 bis 5), hat damit eine Videoberatung pro Jahr.
- Erster Termin zu Hause: Die erste Beratung nach Beginn des Pflegegeldbezugs findet in der Häuslichkeit statt.
- Zertifizierter Videodienst: Es muss ein Videodienst genutzt werden, der die Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz erfüllt (zertifiziert nach § 365 SGB V). Wir nutzen dafür einen zertifizierten Dienst mit Servern in Deutschland.
- Gleicher Nachweis: Die Videoberatung wird auf demselben offiziellen Formular dokumentiert wie der Hausbesuch und von der Pflegekasse genauso anerkannt.
Warum viele Familien die Videoberatung bevorzugen
- Keine Wartezeit auf einen Hausbesuch – auch abends oder am Wochenende möglich.
- Kein Aufräumen, keine fremden Menschen in der Wohnung.
- Angehörige können von überall teilnehmen, z. B. vom Arbeitsplatz oder aus einer anderen Stadt.
- Schnell erledigt: In der Regel 20 Minuten.
So läuft die Videoberatung bei uns ab
- Termin online buchen und Ihre Wunschzeit wählen.
- Link per E-Mail erhalten – kein Programm, keine App nötig.
- Gespräch per Video (ca. 20 Minuten) mit Ihrer Pflegefachkraft. Am Ende fragt sie Ihre Einwilligungen mündlich ab, z. B. ob die Ergebnisse an die Pflegekasse übermittelt werden dürfen.
- Nachweis erhalten: Die Beratungsperson füllt den offiziellen Nachweis aus und unterschreibt ihn. Sie bekommen Ihre Ausfertigung per E-Mail, die Pflegekasse erhält ihre Kopie.
Was Sie vorbereiten sollten
- Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person
- Ruhiger, gut beleuchteter Platz
- Geladenes Gerät und stabile Internetverbindung
- Wenn möglich: Die Pflegeperson ist dabei
Wann ist ein Hausbesuch besser?
Wenn die pflegebedürftige Person ein Video-Gespräch nicht gut verfolgen kann, wenn sich die Pflegesituation stark verändert hat oder wenn die Beratungsperson die Wohnsituation selbst sehen sollte, ist der Besuch vor Ort die bessere Wahl. Ihre Beratungsperson spricht das offen an.
Quellen: § 37 Abs. 3 SGB XI in der aktuellen Fassung; Hinweise des GKV-Spitzenverbands zum Nachweisformular. Stand: Oktober 2026. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre Pflegekasse.
Häufige Fragen
Darf jeder Beratungseinsatz per Video stattfinden?
Nein. Auf Wunsch darf jede zweite Beratung per Video erfolgen. Die erste Beratung nach Beginn des Pflegegeldbezugs findet zu Hause statt.
Bis wann ist die Videoberatung erlaubt?
Die Möglichkeit ist derzeit gesetzlich bis zum 31. März 2027 befristet. Eine Verlängerung ist politisch geplant; wir informieren hier, sobald sie beschlossen ist.
Muss ich bei einer Videoberatung etwas unterschreiben?
Nein. Bei einer Beratung per Videokonferenz genügen Ihre mündlichen Einwilligungen. Die Beratungsperson bestätigt das Gespräch mit ihrer Unterschrift auf dem Nachweis.
Was brauche ich für die Videoberatung?
Ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera, Mikrofon und Internet. Eine App müssen Sie nicht installieren – Sie erhalten einen Link per E-Mail.
Stand: 2026-10-14 – Geprüft von Die Pflegeberater24